AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Raul Pop

Raul Pop
Alte Schachtgasse 12
8572 Bärnbach

1. Geltungsbereich, Kundschaftsinformationen
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen dem Unternehmen
(Raul Pop) im Folgenden „Firma“ genannt und den Auftraggeberinnen und Auftraggebern, sowie Kundinnen
und Kunden im Folgenden „Kundschaft“ genannt hinsichtlich der Erteilung von Werkverträgen, Kauf von Waren
sowie sämtlichen denkbaren Vertragsverhältnissen zwischen den genannten Parteien. Die AGB gelten für
Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sowie für gewerbliche
Kundeninnen und Kunden, sowie Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des UGB.
2. Allgemeines
2.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge die zwischen
Auftragserteilenden und der „Firma“ abgeschlossen werden. Die Geltung
eigener AGB von Auftragserteilenden wird ausgeschlossen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Steht
unsere Firma mit der Kundschaft in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten die AGB auch, wenn auf ihre Geltung
nicht explizit hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht
gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
2.2. Auftraggeberinnen und Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind jene natürlichen Personen, die einen Auftrag
erteilen. Unternehmerinnen und Unternehmer sind im Sinne dieser AGB natürliche oder juristische Personen oder
eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten handeln.
2.3. Angestellten unserer Firma ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.
Mündliche Vereinbarungen erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Vertragsabschluss/ Auftragserteilung
3.1. Alle mündlichen Mitteilungen unserer Angestellten, ebenso mündliche Zusagen bezüglich Preisen, Terminen
und technischen Spezifikationen, sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3.2. Nur durch die Auftragsbestätigung oder im Falle des Fehlens dieser, durch die Durchführung der Arbeiten bzw.
der Lieferung einer Ware, kommt der Vertragsabschluss zustande.
3.3. Angebote werden nach bestem Fachwissen erstellt – auf auftragsspezifische Umstände, welche außerhalb
der Erkennbarkeit unserer Firma liegen, kann kein Bedacht genommen werden.
3.4. Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn sie speziell für eine Kundschaft erstellt worden sind und schriftlich
abgegeben wurden. An Kostenvoranschläge sind wir 5 Tage ab Abgabedatum gebunden.
Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird
unsere Firma die Kundschaft unverzüglich verständigen. Sollte die Kundschaft binnen einer Woche keine
Entscheidung betreffend Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht
akzeptieren, behält sich unsere Firma vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag
zurückzutreten.
3.5. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen bleiben – soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien
liegen und üblich sind – vorbehalten. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte
Veränderungen bei der Verwendung von Naturmaterialien, da diese farblichen und strukturellen Schwankungen
unterliegen.
4. Preise
4.1. Sofern sich aus unserer Angebotsbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen
Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer (gesondert ausgewiesen) enthalten, jedoch nicht
möglich anfallende Versand und Lieferkosten.
4.2. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Regiestunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind
nach kollektivvertraglichem, auftragsgegenständlich vereinbartem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu
bezahlen.
5. Zahlungen
5.1. Alle Rechnungen sind ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung bargeldlos von der
Kundschaft durch Überweisung auszugleichen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen der Kundschaft ist
unzulässig, es sei denn, dass diese Gegenforderung fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.2. Fallen Kosten in Bezug auf die Geldübermittlung, wenn die Kundschaft z.B. die Zahlung von einem Land
außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt, an, sind diese von der Kundschaft zu tragen.
5.3. Bei Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Leistung oder die Waren in Rechnung gestellt
wurden. In diesem Fall ist der Kaufpreis nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen,
sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
5.4. Bei großen, langfristigen Projekten behalten wir uns vor je nach Arbeitsfortschritt, Teilrechnungen zu stellen.
Ab der Fertigstellung und Rechnungslegung ist der Gesamtpreis sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
Teilrechnungen sind ebenfalls sofort ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
5.5. Kommt die Kundschaft ihren Zahlungen nicht nach, stellt sie ihre Zahlungen ein oder wird über ihr Vermögen
ein Insolvenzverfahren eröffnet, so wird die ganze Restschuld fällig bzw. ist die Firma berechtigt vom Auftrag/
Vertrag zurückzutreten und ihre Leistungen bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Verrechnung zu
bringen.
5.6. Die Kundschaft verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur
betriebenen Forderung stehen, sowie Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. über dem Basiszinssatz zu bezahlen.
Die gesetzlichen Verzugszinsen für Konsumenten bleiben davon unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf
die Kundschaft über, wenn sie ihre gesamten zum Zeitpunkt der Zahlung fälligen Verbindlichkeiten, die aus Liefer-
, Werk und/oder sonstigen Verträgen oder im Zusammenhang hiermit entstanden sind, uns gegenüber erfüllt hat.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
6.2. Im Falle der Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mit einer der
Kundschaft oder einer dritten Person gehörenden Sache erwerben wir anstelle der Kundschaft das anteilige
Miteigentum an der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Kaufpreises der von uns gelieferten Ware zu dem
Wert der neuen Sache.
6.3. Im Falle der Be- oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sind wir Herstellerin im
Sinne des Gesetzes, jedoch unter Ausschluss der Übernahme jeglicher Herstellerverpflichtungen. Uns steht das
anteilige Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Kaufpreises der Be- oder verarbeiteten Sache zu dem
Wert der neuen Sache zu.
6.4. Die Kundschaft ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang befugt. Sie tritt hiermit den erstrangigen Teil seiner Forderungen aus
berechtigter und unberechtigter Weiterveräußerung, der dem Rechnungspreis (einschließlich MwSt.) der von uns
gelieferten Sachen entspricht, im Voraus an uns ab. Namen und Anschriften der Abnehmerin bzw. des Abnehmers,
sowie die Höhe der jeweiligen Forderung sind uns auf erstes Anfordern hin mitzuteilen. Die Kundschaft ist
ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als sie ihren Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und wir diese Befugnis nicht aus anderem Grunde widerrufen. Wir nehmen
die in dieser Bestimmung geregelten Vorausabtretungen an.
6.5. Bis zu einer ordnungsgemäßen Verwertung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder der durch
Verbindung, Vermischung, Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sache hat die Kundschaft diese räumlich
getrennt von anderen Sachen aufzubewahren. Sie trägt alle während dieser Zeit für die Erhaltung erforderlichen
Kosten und Aufwendungen und haftet uns für jede Verschlechterung. Die Waren sind ausreichend gegen Schäden,
Verlust und Untergang zu versichern. Auf Anforderung ist uns ein schriftlicher Nachweis hierüber zu erbringen.
6.6. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gekauften Ware oder der entstandenen neuen Sache ist
unzulässig. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen unseres Eigentums durch Dritte sind uns von der
Kundschaft unverzüglich bekanntzugeben und unter Einsatz geeigneter Mittel abzuwehren.
6.7. Bei vertragswidrigem Verhalten der Kundschaft, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, von
dem Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren wieder an uns zu nehmen.
6.8. Wir verpflichten uns, die zur Absicherung unserer Forderungen bestellten Sicherheiten auf Verlangen der
Kundschaft insoweit freizugeben, als der unter normalen Umständen realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt. Das Recht zur Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
steht uns zu.
7. Termine
Vereinbarte Termine zur Lieferung bzw. Fertigstellung werden unsererseits, so weitgehend wie möglich,
eingehalten. Im Falle von unvorhergesehenen Umständen wird unsere Firma Sie von einem neuen Termin in
Kenntnis setzten. Terminänderungen gelten als zulässig.
8. Abholung
Im Falle der Selbstabholung wird die Kundschaft von unserer Firma informiert, dass die von ihr bestellte Ware zur
Abholung bereitsteht. In Folge dieser Information kann die Ware nach Absprache bei unserer Firma abgeholt
werden. Es fallen keine Versandkosten an.
9. Rücktrittsrecht
Die Kundschaft hat nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist und zu den
gesetzlich definierten Bedingungen.
10. Haftung
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten wird nicht gehaftet.
Werden von der Kundschaft Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet sie für deren Richtigkeit, sofern
nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaße vereinbart worden sind. Erweist sich ein Plan,
eine Maßangabe oder Anweisung der Kundschaft als unrichtig, so hat unsere Firma die Kundschaft davon sofort
zu verständigen und ihr um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin
aufgelaufenen Kosten treffen die Kundschaft. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so trifft die
Kundschaft die Verzugsfolgen bzw. den Rücktritt.
11. Schadloshaltung bei Verletzung von Drittrechten
Schuldet unsere Firma nach dem Inhalt des Vertrages auch die Verarbeitung bestimmter Waren nach bestimmten
Vorgaben der Kundschaft, hat die Kundschaft sicherzustellen, dass die von ihr zum Zwecke der Verarbeitung
überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z.B. Eigentumsrechte, Urheberrechte oder Markenrechte u.a.)
verletzt.
Die Kundschaft stellt unsere Firma von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung
ihrer Rechte durch die vertragsmäßige Nutzung der Inhalte der Kundschaft durch unsere Firma diesen gegenüber
geltend machen können.
Die Kundschaft übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung
einschließlich aller Gerichts- und Rechtsvertretungskosten. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von der
Kundschaft nicht zu vertreten ist. Die Kundschaft ist verpflichtet, unserer Firma im Falle einer Inanspruchnahme
durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die
Prüfung der Ansprüche und einer Verteidigung erforderlich sind.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen und Ähnlichem,
hat die Kundschaft fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf ihre Kosten zu veranlassen, außer es ist im
Angebot etwas anderes vereinbart. Weiters hat die Kundschaft zu prüfen, ob die zu liefernde Leistung oder die
Ware konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.
12.2. Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch die
Kundschaft, so haftet unsere Firma nicht für die sich daraus ergebenden Schäden oder Verzögerungen in der
Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch die Kundschaft verschuldeten Verzögerungen
entstehenden Zusatzaufwendungen und Zusatzkosten bei dieser einzufordern.
12.3. Die Kundschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass die jeweilige Baustelle frei zugänglich und frei von allen
Hindernissen ist um ungehindert die Baustelle einrichten zu können. Widrigenfalls ist unsere Firma berechtigt,
allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und Zusatzkosten von der Kundschaft zu fordern.
12.4. Eventuell zusätzliche erforderliche Maurer-, Zimmerer-, Schmiede- und sonstige Arbeiten die von unserer
Firma nicht abgedeckt werden, sind von der Kundschaft grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigenen
Kosten auszuführen. Unsere Firma ist nicht berechtigt Arbeiten, die über unseren Gewerberechtsumfang
hinausgehen auszuführen. Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum vereinbarten Leistungstermin nicht so fertig
gestellt sein, dass unsere Firma umgehend mit Arbeiten beginnen kann, so ist sie berechtigt, allfällig anfallende
Zusatzaufwendungen und Zusatzkosten bei der Kundschaft einzufordern.
12.5. Allenfalls erforderliche Gerüste sind von der Kundschaft bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich
als im Preis eingeschlossen angeführt sind. Ebenso ist der erforderliche Licht und Kraftstrom, sowie einen
Wasserzugang, ein WC und gegebenenfalls einen Lagerraum von der Kundschaft beizustellen.
12.6. Die Kundschaft ist allenfalls auch unter Hinzuziehung einer dazu bevollmächtigten dritten Person verpflichtet,
nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsblattes zu bestätigen.
12.7. Im Leistungsverzeichnis nicht explizit angeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrages.
13. Reklamationen
13.1. Bei vorliegenden, nicht unwesentlichen, Mängeln hat unsere Firma die Wahl der Art der Behebung.
13.2. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Wartungsarbeiten, die nötig sind um Qualität und Erscheinungsbild der
Restaurierung langfristig zu gewährleisten, nicht Teil des Auftrages sind und eines gesonderten Auftrages
bedürfen. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Haltbarkeit der Bauteile beeinträchtigen, wobei hierdurch
jedoch keine Mängelansprüche an unsere Firma entstehen.
14. Datenschutz
Unsere Firma, Raul Pop erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten nur mit Ihrer
Einwilligung bzw. Bestellung zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage
im Einklang mit der DSGVO vorliegt; dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen.
Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung unserer
Leistungen erforderlich sind oder die Sie uns freiwillig zur Verfügung gestellt haben.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse
enthalten, beispielsweise Name, Anschrift, Emailadresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Alter, Geschlecht,
Sozialversicherungsnummer, Videoaufzeichnungen, Fotos, Stimmaufnahmen von Personen sowie biometrische
Daten wie etwa Fingerabdrücke. Auch sensible Daten, wie Gesundheitsdaten oder Daten im Zusammenhang mit
einem Strafverfahren können mitumfasst sein.
14.1. Auskunft und Löschung
Als Kundschaft haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten,
deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung,
Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw.
unzulässig verarbeiteter Daten, insoweit sich Änderungen Ihrer persönlichen Daten ergeben, ersuchen wir um
entsprechende Mitteilung. Sie haben jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung Ihrer
personenbezogenen Daten zu widerrufen. Ihre Eingabe auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch
und/oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand
verursacht wird, kann an die in Punkt 10. dieser Erklärung angeführte Anschrift gerichtet werden. Wenn Sie der
Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen das geltende
Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden
sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig
ist hierfür die Datenschutzbehörde.
14.2. Datensicherheit
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische
Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder
auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. Ungeachtet der Bemühungen der
Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen
werden, dass Informationen, die Sie uns über das Internet bekannt geben, von anderen Personen eingesehen und
genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass wir daher keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von
Informationen aufgrund nicht von uns verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder autorisiertem Zugriff
durch Dritte übernehmen (z.B. Hackangriff auf Mailaccount bzw. Telefon).
14.3. Verwendung der Daten
Wir werden die uns zur Verfügung gestellten Daten nicht für andere Zwecke als durch Ihre Einwilligung oder sonst
durch eine Bestimmung im Einklang mit der DSGVO gedeckten Zwecken verarbeiten.
14.4. Übermittlung von Daten an Dritte
Zur Erfüllung Ihres Auftrages ist es möglicherweise auch erforderlich, Ihre Daten an Dritte weiterzuleiten. Eine
Weiterleitung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, insb. zur Erfüllung Ihres Auftrags oder
aufgrund Ihrer vorherigen Einwilligung. Manche der oben genannten Empfängerinnen und Empfänger Ihrer
personenbezogenen Daten befinden sich außerhalb Ihres Landes oder verarbeiten dort Ihre personenbezogenen
Daten. Das Datenschutzniveau in anderen Ländern entspricht unter Umständen nicht dem Österreichs. Wir
übermitteln Ihre personenbezogenen Daten jedoch nur in Länder, für welche die EU-Kommission entschieden hat,
dass sie über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen oder wir setzen Maßnahmen, um zu gewährleisten,
dass alle Empfängerinnen und Empfänger ein angemessenes Datenschutzniveau haben wozu wir
Standardvertragsklauseln (2010/87/EC und/oder 2004/915/EC) abschließen.
14.5. Bekanntgabe von Datenpannen
Wir sind bemüht sicherzustellen, dass Datenpannen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls unverzüglich Ihnen bzw.
der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Einbezug der jeweiligen Datenkategorien, die betroffen sind, gemeldet
werden.
14.6. Aufbewahrung der Daten
Wir werden Daten nicht länger aufbewahren als dies zur Erfüllung unserer vertraglichen bzw. gesetzlichen
Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.
Der Schutz Ihrer Daten ist uns besonders wichtig. Wir sind für Sie unter den unten angeführten Kontaktdaten
jederzeit für Ihre Fragen oder Ihren Widerruf erreichbar.
15. Urheberrecht
Im Zuge unserer Arbeiten werden Fotos erstellt, die zur Dokumentation, für Referenznachweise und ähnlichen
Zwecken dienen. Das Urheberrecht dieser Bilder bleibt in unserem Besitz.
16. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Murtal verbindlich vereinbart.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UNKaufrechts.